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Wortmarke

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Häufig gestellte Fragen zu Wortmarken

Die Anmeldung einer Wortmarke schützt den Namen oder die Bezeichnung eines Unternehmens rechtlich und ermöglicht, die Marke langfristig als eigene Identität aufzubauen. Sie schafft Wiedererkennungswert, grenzt das Unternehmen von der Konkurrenz ab und erleichtert die Positionierung in digitalen Kanälen wie Domains, Social Media oder Online-Marketing.

Eine eingetragene Wortmarke sichert das exklusive Nutzungsrecht, stärkt die Unternehmensidentität, verbessert die Wiedererkennung beim Kunden und schützt vor Nachahmungen. Gleichzeitig ermöglicht sie eine wirtschaftliche Nutzung, etwa durch Lizenzierung oder Verkauf, und unterstützt die konsistente Außendarstellung sowohl online als auch offline.

Die Anmeldung erfolgt in Deutschland über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Unternehmen und Privatpersonen können dies selbstständig über das Onlineportal oder per Formular tun oder die Unterstützung eines Markenanwalts in Anspruch nehmen. Der Anmeldeprozess umfasst Recherche, Antragstellung, Auswahl der Nizza-Klassen, Gebührenzahlung und die Prüfung durch das DPMA.

Eine Marke muss unterscheidungskräftig und eindeutig sein, darf nicht irreführend wirken und keine bestehenden Schutzrechte verletzen. Zudem dürfen absolute Schutzhindernisse wie beschreibende Begriffe oder gesetzlich geschützte Symbole nicht vorliegen. Die sorgfältige Auswahl erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Eintragung.

Ja, unter bestimmten Bedingungen können Marken mit ähnlichen oder identischen Namen koexistieren. Dies ist möglich, wenn die Nutzung geduldet wird oder die Marken in unterschiedlichen Nizza-Klassen bzw. Branchen tätig sind. Bekannte Beispiele sind Dove (Kosmetik und Schokolade), Bugatti (Autos und Mode) oder Amazone/Amazon (Landwirtschaft und Online-Handel).

Definition von Wortmarke

Eine Wortmarke ist eine Markenform, die ausschließlich aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder anderen Schriftzeichen besteht, ohne grafische Gestaltung oder besondere Schriftelemente. Sie dient dazu, ein Unternehmen, ein Produkt oder eine Dienstleistung rechtlich zu schützen und von anderen Marken abzugrenzen. Die Eintragung einer Wortmarke erfolgt in der Regel beim zuständigen Markenamt, wodurch der Markeninhaber das alleinige Nutzungsrecht für den Namen in bestimmten Waren- und Dienstleistungsklassen erhält.

Bedeutung von der Anmeldung einer Wortmarke in Unternehmen

Die Anmeldung einer Wortmarke spielt eine zentrale Rolle für Unternehmen, die ihren Namen oder eine Bezeichnung rechtlich schützen und langfristig als Markenidentität etablieren möchten. Eine Wortmarke stellt sicher, dass ein Unternehmen exklusiv über die Nutzung eines bestimmten Namens verfügt und verhindert, dass Dritte diesen ohne Erlaubnis verwenden. Besonders in gesättigten Märkten ist es wichtig, sich klar von Mitbewerbern abzugrenzen und die Wiedererkennbarkeit der eigenen Marke zu sichern.

Neben dem Schutz der eigenen Marke trägt die Eintragung auch zur strategischen Markenführung bei. Unternehmen, die eine Wortmarke besitzen, können langfristig konsistente Markenstrategien entwickeln, ohne das Risiko einzugehen, dass ihr Name plötzlich von anderen beansprucht wird. Gerade in der digitalen Welt, wo Domains, Social-Media-Namen und Online-Marketing eine große Rolle spielen, erleichtert eine eingetragene Marke die Positionierung und verhindert Verwechslungen oder Rechtsstreitigkeiten.

Die Bedeutung der Wortmarkenanmeldung liegt also nicht nur im Schutz vor unbefugter Nutzung, sondern auch in der Möglichkeit, eine starke, unverwechselbare Marke aufzubauen, die Kundenbindung fördert und das Vertrauen in das Unternehmen stärkt.

Vorteile der Anmeldung einer Wortmarke

Die Anmeldung einer Wortmarke verschafft Unternehmen eine solide Grundlage für den langfristigen Erfolg und die strategische Entwicklung ihrer Marke. Sie sichert nicht nur rechtliche Absicherung, sondern stärkt auch die Identität und Wahrnehmung des Unternehmens am Markt. Durch die Eintragung wird die Marke zu einem klar erkennbaren Zeichen, das Vertrauen bei Kunden schafft und eine konsistente Außendarstellung ermöglicht. Gleichzeitig legt die Anmeldung den Grundstein für die weitere Nutzung der Marke in verschiedenen geschäftlichen Kontexten, sowohl online als auch offline. Insgesamt bildet die Wortmarke somit ein zentrales Instrument, um das Unternehmen zu schützen, sichtbar zu machen und nachhaltig aufzubauen.

Rechtssicherheit

Mit der Eintragung einer Wortmarke erhält das Unternehmen das exklusive Nutzungsrecht für den geschützten Namen in den angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen. Dadurch können Dritte den Namen nicht ohne Erlaubnis verwenden, was rechtliche Sicherheit schafft und unerlaubte Nutzung verhindert.

Markenwert & Wiedererkennung

Eine eingetragene Wortmarke stärkt die Identität eines Unternehmens und sorgt für eine klare Abgrenzung vom Wettbewerb. Kunden erkennen die Marke leichter wieder, was die Markenbindung verbessert und langfristig zur Steigerung des Unternehmenswerts beiträgt.

Schutz vor Nachahmung

Besonders in stark umkämpften Märkten ist es wichtig, sich von der Konkurrenz abzuheben. Mit einer eingetragenen Marke lassen sich Plagiate oder Nachahmungen verhindern, da der Markeninhaber rechtliche Schritte gegen Verstöße einleiten kann.

Lizenzierung & Monetarisierung

Eine Wortmarke kann nicht nur das eigene Geschäft absichern, sondern auch wirtschaftlich genutzt werden. Unternehmen können ihre Marke lizenzieren oder verkaufen, wodurch sich zusätzliche Einnahmequellen eröffnen.

Schutz in digitalen Kanälen

In der digitalen Welt ist eine Wortmarke hilfreich, um sich Online-Rechte zu sichern – beispielsweise bei Domains, Social-Media-Namen oder Google Ads. Dies schützt vor unbefugtem Markenmissbrauch und stärkt die digitale Sichtbarkeit des Unternehmens.

Wo kann ich eine Wortmarke anmelden?

Die Anmeldung einer Wortmarke in Deutschland erfolgt über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Ohne die Eintragung beim DPMA ist kein rechtlicher Markenschutz möglich.

Möglichkeiten zur Anmeldung einer Wortmarke

Unternehmen und Privatpersonen können den Anmeldeprozess selbst durchführen oder die Unterstützung eines Markenanwalts in Anspruch nehmen.

Selbstständige Anmeldung

Unternehmen oder Einzelpersonen können die Anmeldung eigenständig beim DPMA einreichen. Dafür sind folgende Schritte notwendig:

Recherche

Eine gründliche Recherche bildet die Basis jeder erfolgreichen Markenanmeldung. Bevor ein Unternehmen eine Wortmarke einreicht, sollte geprüft werden, ob identische oder ähnliche Marken bereits existieren. Diese Recherche hilft, Konflikte mit bestehenden Marken zu vermeiden und das Risiko einer Zurückweisung zu minimieren. Dabei werden nicht nur identische Einträge betrachtet, sondern auch ähnliche Schreibweisen, Wortstämme und Branchenzuordnungen. Eine sorgfältige Recherche kann zudem frühzeitig Hinweise darauf geben, ob der Wunschname im Markt ausreichend unterscheidungskräftig ist. Je besser diese Vorarbeit gelingt, desto reibungsloser verläuft die spätere Eintragung und desto höher ist die Chance auf langfristigen Markenschutz.

Antragstellung

Die Antragstellung ist der formale Schritt, mit dem die Markenanmeldung beim DPMA eingereicht wird. Über das Onlineportal oder per Formular werden alle notwendigen Angaben eingetragen, darunter der Markenname, die gewünschten Waren- und Dienstleistungsklassen sowie die Kontaktdaten des Anmeldenden. Genauigkeit spielt hier eine entscheidende Rolle, denn bereits kleine Fehler oder unpräzise Formulierungen können die Prüfung verzögern oder im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen. Damit der Antrag korrekt erfasst wird, müssen alle Angaben vollständig und eindeutig sein. Eine sorgfältige Vorbereitung beschleunigt den Prozess und stellt sicher, dass die Marke von Beginn an rechtlich sauber angemeldet wird.

Nizza Klassenauswahl

Die Auswahl der richtigen Nizza-Klassen ist für die Markenanmeldung ein zentraler strategischer Schritt. Jede Marke wird für bestimmte Waren und Dienstleistungen geschützt, und diese werden in insgesamt 45 internationale Klassen eingeteilt. Die Herausforderung besteht darin, die Klassen auszuwählen, die das aktuelle und zukünftige Geschäft des Unternehmens abdecken. Eine zu enge Auswahl kann den Schutzbereich einschränken, während eine zu breite Auswahl unnötige Kosten verursacht. Die richtige Nizza-Klassifikation stellt sicher, dass die Marke dort geschützt wird, wo sie tatsächlich genutzt wird, und bewahrt das Unternehmen langfristig vor Konflikten oder Schutzlücken.

Gebührenzahlung

Für die Anmeldung einer Wortmarke beim DPMA fallen feste Gebühren an, deren Höhe von der Anzahl der gewählten Klassen abhängt. Die Zahlung dieser Gebühren ist zwingend erforderlich, damit die Anmeldung überhaupt wirksam wird. Unternehmen sollten die Kosten frühzeitig einplanen und bedenken, dass zusätzliche Gebühren für weitere Klassen oder spätere Verlängerungen anfallen können. Eine fristgerechte Zahlung beschleunigt das Verfahren und verhindert Verzögerungen. Die Gebühren stellen eine Investition in den langfristigen Schutz der Marke dar und sichern dem Unternehmen die exklusiven Nutzungsrechte für den gewählten Namen.

Prüfung und Eintragung

Nach Eingang der Anmeldung prüft das DPMA, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Marke grundsätzlich eintragungsfähig ist. Dabei kontrolliert das Amt unter anderem, ob ausreichende Unterscheidungskraft vorliegt oder ob absolute Schutzhindernisse wie beschreibende oder irreführende Begriffe bestehen. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass das DPMA nicht überprüft, ob ältere Markenrechte verletzt werden könnten. Das bedeutet, dass mögliche Konflikte mit bereits eingetragenen Marken nur durch eine eigene oder professionelle Recherche erkannt werden können. Wird die Marke trotz bestehender älterer Rechte eingetragen, kann der Inhaber dieser älteren Marke später Widerspruch einlegen oder rechtliche Schritte einleiten. Nach erfolgreicher Prüfung trägt das DPMA die Marke in das Markenregister ein und veröffentlicht sie. Ab diesem Zeitpunkt genießt das Unternehmen den formalen Markenschutz, sollte jedoch sicherstellen, dass keine kollidierenden Marken bestehen, um spätere rechtliche Risiken zu vermeiden.

Anmeldung über einen Markenanwalt

Wer rechtliche Sicherheit bevorzugt oder eine komplexere Anmeldung plant, kann einen Markenanwalt beauftragen. Dieser übernimmt neben den Tätigkeiten die ein Unternehmen oder private Einzelpersonen beim DPMA auch selbst erledigen müsste noch Folgende:

Markenrecherche

Ein Markenanwalt führt nicht nur eine einfache Recherche durch, sondern analysiert die Situation umfassend und professionell. Dabei wird geprüft, ob potenzielle Konflikte mit bestehenden Marken bestehen, die im späteren Verlauf rechtliche Probleme verursachen könnten. Zusätzlich berücksichtigt ein Anwalt auch ähnliche Begriffe, Branchenzuordnungen und mögliche Stolpersteine, die Laien häufig übersehen. Diese professionelle Prüfung erhöht die Erfolgschancen der Anmeldung deutlich und verringert das Risiko kostspieliger Widersprüche oder Rechtsstreitigkeiten.

Strategische Beratung

Die strategische Beratung ist einer der größten Vorteile bei der Zusammenarbeit mit einem Markenanwalt. Hier wird nicht nur besprochen, ob eine Wortmarke sinnvoll ist, sondern auch, ob alternative Markentypen wie eine Wort-Bild-Marke oder eine internationale Registrierung infrage kommen. Zudem wird analysiert, wie sich die Marke am besten in die langfristige Unternehmensstrategie einfügt und welche Schutzumfänge für aktuelle und zukünftige Geschäftsbereiche sinnvoll sind. Diese strategische Perspektive hilft Unternehmen dabei, ihre Marke von Beginn an strukturiert, sicher und zukunftsorientiert aufzubauen.

Korrekte Antragstellung

Eine korrekte Antragstellung ist entscheidend für eine erfolgreiche Markenanmeldung. Ein Markenanwalt stellt sicher, dass alle Angaben vollständig, eindeutig und rechtlich korrekt sind. Fehler in der Formulierung der Waren- und Dienstleistungen, unvollständige Dokumente oder falsch zugeordnete Klassen können zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen. Durch die fachkundige Unterstützung wird das Risiko solcher Fehler erheblich reduziert. Unternehmen profitieren von einem reibungslosen Ablauf und einer deutlich höheren Eintragungswahrscheinlichkeit, da der Antrag professionell und rechtssicher vorbereitet wird.

Markenrechtliche Anforderungen an eine Marke

Damit eine Marke eingetragen werden kann, muss sie bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen dienen dazu, dass die Marke rechtlich zulässig ist, eindeutig identifizierbar bleibt und keine bestehenden Rechte verletzt. Die wichtigsten Kriterien betreffen die Unterscheidungskraft, die Eindeutigkeit, die Irreführung und den Schutz bestehender Rechte.

Eindeutigkeit und Unterscheidungskraft

Die Marke muss klar erkennbar und unterscheidungskräftig sein. Allgemeine Begriffe, die branchenüblich sind oder von jedem genutzt werden könnten, sind nicht schützbar. Fantasienamen oder kreative Kombinationen, die die Marke klar individualisieren, erfüllen dieses Kriterium und erhöhen die Wiedererkennbarkeit.

Nicht irreführend sein

Eine Marke darf den Kunden nicht täuschen. Das bedeutet, dass sie keine falschen oder übertriebenen Eigenschaften von Produkten oder Dienstleistungen suggerieren darf. Beispielsweise darf ein Name nicht vorgaukeln, dass ein Produkt „biologisch“ oder „original hergestellt“ ist, wenn dies nicht zutrifft. Auch die Selbstdarstellung darf nicht übertrieben oder irreführend wirken, etwa wenn ein Unternehmen sich als international oder weltweit führend darstellt, obwohl es nur lokal tätig ist. Ein Beispiel hierfür wäre ein Name wie „Multi Internationale Marketing Agentur“, der den Eindruck erweckt, dass das Unternehmen global tätig ist, obwohl es ausschließlich lokal arbeitet. Ebenso sollten visuelle Hervorhebungen oder große Buchstaben nicht den Eindruck vermitteln, dass das Angebot umfangreicher, exklusiver oder qualitativ hochwertiger ist, als es tatsächlich der Fall ist.

Keine bestehenden Schutzrechte verletzen

Eine Marke darf nicht identisch oder zu ähnlich zu einer bereits geschützten Marke sein. Vor der Anmeldung ist eine sorgfältige Recherche notwendig, um Konflikte zu vermeiden. Wird eine bestehende Marke verletzt, kann dies zu rechtlichen Auseinandersetzungen oder einer Ablehnung der Anmeldung führen.

Eintragungsfähigkeit / Rechtskonformität

Absolute Schutzhindernisse dürfen nicht vorliegen. Dazu gehören rein beschreibende Begriffe, allgemeine Wörter, gesetzlich geschützte Symbole wie staatliche Wappen oder Flaggen sowie Bezeichnungen, die gegen die öffentliche Ordnung oder gute Sitten verstoßen. Die Marke muss grundsätzlich rechtlich zulässig sein, um eingetragen werden zu können.

keine Täuschung durch Darstellung

Auch die Art der Darstellung darf keine falschen Eindrücke erzeugen. Logos, Größe oder Hervorhebungen dürfen nicht den Eindruck vermitteln, dass die Marke mehr bietet, als tatsächlich verfügbar ist, etwa Exklusivität, weltweite Präsenz oder übermäßige Marktstellung.

Koexistenz von Marken: Möglichkeiten und Regeln

Unter bestimmten Bedingungen können Marken mit ähnlichen oder sogar identischen Bezeichnungen nebeneinander existieren. Entscheidend ist, dass entweder keine rechtlichen Konflikte bestehen oder die Nutzung der Marken klar voneinander abgegrenzt ist. Grundsätzlich gibt es zwei zentrale Szenarien, in denen eine Koexistenz möglich ist.

Duldung durch Nicht-Verfolgung

Eine Marke kann geduldet werden, wenn ein bestehender Markeninhaber keine rechtlichen Schritte unternimmt. In einem solchen Fall gibt es keinen Kläger und keinen Richter, der einen Konflikt prüft, wodurch die Marken praktisch nebeneinander existieren können. Dies passiert häufig, wenn der Markeninhaber die Nutzung einer ähnlichen Marke als unproblematisch einschätzt oder der Aufwand für eine Klage zu hoch wäre.

Unterschiedliche Nizza-Klassen

Eine weitere Möglichkeit zur Koexistenz besteht durch die Eintragung in unterschiedlichen Nizza-Klassen. Marken werden für spezifische Waren- und Dienstleistungsklassen geschützt, sodass gleiche oder ähnliche Bezeichnungen in verschiedenen Branchen legal nebeneinander existieren können. Ein Beispiel: Der Name „Aurora“ könnte gleichzeitig für Bekleidung und für Softwareprodukte registriert sein, ohne dass eine Kollision entsteht, weil die jeweiligen Klassen unterschiedlich sind.

Damit Marken langfristig nebeneinander bestehen können, ist es wichtig, dass sie in ihrer Nutzung klar getrennt sind und keine Verwechslungsgefahr besteht. Überschneidungen innerhalb derselben Branche oder ähnlicher Märkte können zu rechtlichen Konflikten führen, weshalb eine sorgfältige Planung und Recherche vor der Anmeldung immer empfehlenswert ist.

Beispiele für Koexistierende Marken

Manche Marken existieren trotz identischem oder sehr ähnlichem Namen nebeneinander. In den meisten Fällen wird dies geduldet, weil kein Rechtsstreit entsteht. In anderen Fällen ist es rechtlich zulässig, zum Beispiel wenn die Marken unterschiedliche Branchen oder Nizza-Klassen abdecken, sodass keine Verwechslungsgefahr für Kunden besteht.

Dove: Kosmetik und Schokolade

Dove existiert sowohl als Kosmetikmarke (Seifen, Pflegeprodukte) als auch als Schokoladenmarke. Beide Unternehmen nutzen denselben Namen, agieren aber in unterschiedlichen Branchen.

Bugatti: Autos und Mode

Bugatti ist bekannt als Luxus-Automarke. Gleichzeitig gibt es ein unabhängiges Modeunternehmen „Bugatti“ (Bekleidung und Schuhe). Beide Marken nutzen denselben Namen, arbeiten aber in unterschiedlichen Branchen.

Amazon(e): Landwirtschaft und Online Handel

„Amazone“ ist z. B. ein Hersteller von landwirtschaftlichen Maschinen, während „Amazon“ der bekannte Online-Handelskonzern ist. Beide Namen existieren parallel in unterschiedlichen Branchen.

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