Die Zukunft ist nachhaltig

Allgemeine Geschäftsbedingungen der:

QUCOMM // MARKETING
COLLECTION Business Center
Kaiserswerther Straße 215
40474 Düsseldorf

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:

Valentin Quiskamp

 

nachfolgend QUCOMM // MARKETING genannt.

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der QUCOMM // MARKETING Inhaber Valentin Quiskamp (nachfolgend „QUCOMM // MARKETING“ oder „Agentur“) und dem/der Kunden/in (nachfolgend „Kunde/in“) gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Ausfertigung.

1.2 Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Kunden/in werden nicht anerkannt, es sei denn, QUCOMM // MARKETING stimmt ihrer Geltung schriftlich zu. Die AGB gelten auch dann, wenn QUCOMM // MARKETING in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen für den/der Kunden/in tätig wird.

1.3 Alle Angebote der QUCOMM // MARKETING richten Sich ausschließlich an Unternehmen nach § 14 BGB und dessen Vertreter sowie Behörden, Ländern, Städten und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Verbraucher/innen sind ausgeschlossen.

1.4 Das Schließen von Verträgen mit der Agentur setzt das Zustimmen des/der Kunden/in der AGB voraus.

2.1 Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing & PR, Unternehmensberatung sowie konzeptionelle Dienstleistungen. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der Agentur.

2.2 Im Rahmen Ihrer Consulting Dienstleistungen schuldet die Agentur soweit nicht anders vertraglich vereinbart nicht die Erbringung von Werken. Insbesondere können lediglich der Erfolg bestimmte Maßnahmen prognostiziert werden. Erfolg wird nicht geschuldet.

3.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, kommt der Vertrag zwischen der QUCOMM // MARKETING und dem/der Kunden/in durch Annahme eines von der Agentur erstellten Angebots in Textform zustande. Soweit im Angebot nicht anders ausgewiesen, können Angebote der QUCOMM // MARKETING innerhalb von 30 Tagen angenommen oder abgelehnt werden. Falls nicht anders im Angebot festgehalten sind schriftlich kommunizierte Angebote 30 Tage gültig.

Alle im Rahmen des Angebots erhaltenen Information wie Dienstleistungen, Preise etc. sind vertraulich zu behandeln. Sollte dagegen verstoßen werden so behält sich die Agentur vor strafrechtlich dagegen vorzugehen.

3.2 Ein Vertrag mit der Agentur und dem/der Kunden/in kann schriftlich und fernmündlich erfolgen. Im Falle eines fernmündlichen Vertrags erhält der/die Kunde/in pro forma einen von uns bereits unterschrieben Vertag. Der Vertrag ist bindet und bereits gültig. 

3.3 Verträge über Nachsorge- oder Zusatzleistungen kommen ohne ein gesondertes Angebot durch entsprechende Beauftragung zustande.

3.4 Sollten die Erbringung von vertraglich vereinbarten Leistungen vor oder während des Vertragsverhältnisses nicht möglich sein, sieht die Agentur entweder von einer Annahmeerklärung ab oder passt mit Rücksprache des/der Kunden/in den geltenden Vertrag an. In diesem Falle kommt der Vertrag nicht zustanden oder der/die Kunde/in hat ein Recht zum Rücktritt. Die Agentur verpflichtet sich den/die Kunden/in darüber schnellstmöglich zu informieren und gegebenenfalls bereits erhaltenen Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

3.5 QUCOMM // MARKETING geht ausschließlich Verträge mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB sowie Behörden, Ländern, Städten und Körperschaften des öffentlichen Rechts ein.

4.1 Sämtliche Preisangaben von uns sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Die Leistungserbringung erfolgt nach den vertraglich Vereinbarten Konditionen und Dienstleistungen.

4.3 Soweit nicht anders vereinbart ist die vereinbarte Vergütung zahlbar nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug mit dem gegebenen Zahlungsziel (Vertrag und/oder Rechnung). QUCOMM // MARKETING kann die Rechnung dem/der Kunden/in – soweit nicht anders geregelt – in elektronischer Form (E-Mail oder Download) zustellen.

4.4 Agenturprovisionen für Druckerzeugnisse werden nach Absprache zu 100% an den/die Auftraggeber/in weitergegeben. Hierfür wird eine „Handling Fee“ (Bearbeitungsgebühr) in Höhe von 10% auf den Gesamtauftrag aber mindestens 50,- EUR erhoben. Diese Gebühr deckt somit alle Kosten für die Druck- und Produktionskommunikation soweit nicht anders im Angebot kalkuliert.

4.5 Falls nicht anders vereinbart gilt grundsätzlich bei Neukunden/innen und größeren Projekten eine Anzahlung der Gesamtprojektkosten. Diese werden individuell in den Verträgen vereinbart. Erst nach Zahlungseingang beginnt die Agentur mit dem beauftragten Projekt. Ab diesem Tag zählt auch erst die prognostizierte Projektdauer.

4.6 Projekte oder Leistungen welche einen Stunden- oder Tagessatz zur Kalkulationsgrundlage haben, werden mit einem Stundensatz von 120 € netto berechnet. Im Rahmen der Abrechnung beträgt die kleinste Abrechnungseinheit 0,5 Stunden respektive 0,25 Tage bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden täglich.

4.7 Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

5.1 Der/Die Kunde/in ist zur Mitwirkung bei der Durchführung des Vertrages verpflichtet. Insbesondere hat er/sie QUCOMM // MARKETING alle erforderlichen Zugänge, Daten und Inhalte fristgemäß zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Inhalte oder notwendigen Informationen sind QUCOMM // MARKETING in digitaler oder schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen.

5.2 Der/Die Kunde/in räumt QUCOMM // MARKETING alle Nutzungsrechte ein, die QUCOMM // MARKETING benötigt, um die Daten und Inhalte auftragsgemäß zu nutzen und zu bearbeiten. Die erforderlichen Daten und Inhalte sind QUCOMM // MARKETING in dem zuvor definierten digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Vor Übersendung wird der/die Kunde/in stets eine Sicherheitskopie aller Daten erstellen.

5.3 Der/Die Kunde/in garantiert, dass er/sie über sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm/ihr gelieferten Inhalten verfügt und diese nicht gegen Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechte) verstoßen. Der/Die Kunde/in stellt QUCOMM // MARKETING insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern frei.

5.4 Weiterhin ist der/die Kunde/in verpflichtet, QUCOMM // MARKETING fristgemäß Freigaben zu erteilen oder Änderungswünsche mitzuteilen. Dabei hat der/die Kunde/in sicherzustellen, dass jegliches Feedback bereits kundenintern abgestimmt ist. Der/Die Kunde/in hat zu diesem Zweck für jedes Projekt einen/e Ansprechpartner/in zu benennen, der/die zur Abgabe von verbindlichem Feedback berechtigt ist.

5.5 Der/Die Kunde/in verpflichtet sich der Agentur zu antworten.

5.6 Der/Die Kunde/in verpflichtet sich innerhalb von 7 Tagen der Agentur Feedback zu vorgeschlagenen Änderungen, erfolgten Meilensteinen oder sonstigen Informationen die durch die Agentur mitgeteilt werden zu geben bzw. zu reagieren.

5.7 Wirtschaftliche Schäden oder negative Auswirkungen die durch eine nicht erfolgte Kommunikation seitens des/der Kunden/in entstehen hat der/die Kunde/in selbst zu vertreten.

5.8 Änderungsvorschläge oder andere Informationen, welche eine Zustimmung des/der Kunden/in bedürfen, gelten nach Ablauf der 7 Tage Frist als angenommen.

6.1 Alle eigenen Erzeugnisse der Agentur z. B. Website, Bilder, Videos, Texte, Grafiken etc. welche seitens der Agentur veröffentlicht werden unterliegen dem Urheberrecht. Jegliche Nutzung von Dritten wird nicht gestattet.

6.2 Die Weitergabe der Anmeldeinformationen oder Informationen über unseren freien Serverbereich zur Übermittlung von Daten ist nicht gestattet.

6.3 QUCOMM // MARKETING räumt dem/der Kunden/in an den erstellten Ergebnissen ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar sowie nicht unterlizenzierbar. 

6.4 Bauen die Ergebnisse auf vorbestehenden Werken auf (z.B. Grafikelemente, Templates, Strategiepapier etc.), erstrecken sich die ausschließlichen Nutzungsrechte nicht auf die vorbestehenden Werke sondern nur auf die von QUCOMM // MARKETING vorgenommenen Änderungen.

6.5 Der/Die Kunde/in hat das Recht, die von QUCOMM // MARKETING erstellten Ergebnisse zu bearbeiten.

6.6 QUCOMM // MARKETING behält an allen Ergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht zur Bewerbung der eigenen Leistungen sowie zum internen Gebrauch.

6.7 Das vorstehende Nutzungsrecht des/der Kunden/in entsteht nur an den Ergebnissen, die in das Endergebnis des Projektes einfließen. Sämtliche Nutzungsrechte an sonstigen Ideen und Konzepten, die nicht realisiert werden, verbleiben bei QUCOMM // MARKETING und können anderweitig genutzt werden.

6.8 Die Einräumung der Nutzungsrechte an den/die Kunden/in steht unter der Bedingung, dass die Vergütung für die jeweilige Leistung durch den/die Kunden/in gezahlt wurde.

6.9 Soweit QUCOMM // MARKETING im Rahmen des Projektes vorbestehende Werke von Dritten lizenziert (z.B. aus Bilddatenbanken), räumt QUCOMM // MARKETING dem/der Kunden/in abweichend von Ziffer 3.1 ein nicht-ausschließliches und auf die von QUCOMM // MARKETING vorgenommene Implementierung beschränktes Nutzungsrecht ein. Für jegliche darüber hinausgehende Nutzung ist allein der/die Kunde/in verantwortlich. Es gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Dritten, auf welche QUCOMM // MARKETING den Kunden entsprechend hinweisen wird.

6.10 Mit der Annahme eines Angebots und dem Schließen eines Vertrags stimmt der/die Kunde/in zu, dass QUCOMM // MARKETING Diesen/e zu seinem Newsletterverteiler hinzufügen darf. Der/Die Kunde/in hat das Recht und die Möglichkeit sich jederzeit aus dem Newsletter selbst abzumelden oder die Agentur mit der Löschung zu beauftragen.

7.1 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe der vereinbarten Leistungen in digitaler Form. Die Erbringung der Dienstleistungen ist erfolgt, durch eine beidseitige Erklärung in mündlicher oder schriftlicher Form. Soweit nicht anders vereinbart hat der Kunde keinen Anspruch auf Übergabe der Rohdateien sowie des Quellcodes. Bei Leistungen der Beratung wird mit dem Kunden vereinbart inwiefern die erbrachte Leistung abgeschlossen wurde. Zu Grunde wird die Vertragslaufzeit gelegt.

7.2 Die Einhaltung der im Angebot angegebenen Lieferzeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Mitwirkungs- und Zahlungspflichten des/der Kunden/in voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. QUCOMM // MARKETING hat Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt nicht zu vertreten.

8.1 Der/Die Kunde/in hat die erstellten Leistungen unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 30 Tagen in digital oder schriftlich bei QUCOMM // MARKETING geltend zu machen. Unterlässt der/die Kunde/in die Anzeige, gelten die jeweiligen Ergebnisse als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar.

8.2 Werden die Ergebnisse vom Kunden bearbeitet, erlischt das Gewährleistungsrecht

9.1 Sollte die Agentur eine Anzahlung mit dem/der Kunden/in vereinbart haben, so beginnt die Leistungserbringung nicht, bevor nicht der gesamte Betrag bei der Agentur eingegangen sind.

9.2 Ist der/die Kunde/in mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die Agentur vor weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages zu pausieren und zu stoppen. Die daraus entstehenden Schäden oder Mängel hat der/die Kunde/in zu verschulden.

9.3 Ist der/die Kunde/in im Falle einer Ratenzahlung gegenüber der Agentur im Verzug behält sich die Agentur vor den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungserbringung einzustellen. Alle bis zu diesem Punkt gezahlten Leistungen werden als Schadensersatz geltend gemacht.

10.1 Verträge mit Laufzeit sind durch die im Hauptvertrag festgelegte Laufzeit geschlossen.

10.2 Verträge ohne Projektlaufzeit werden für die Zeit bis Abgabe geschlossen.

10.3 Falls nicht anders vertraglich vereinbart verlängern sich laufzeitgebundene Verträge jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht einer der Parteien 4 Wochen vor Ablauf der Vertragszeit kündigen.

10.4 Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des/der Kunden/in innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.

10.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.6 Im Falle der vorzeitigen Kündigung des/der Kunden/in aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Der/Die Kunde/in hat nachzuweisen das der Agentur kein oder ein sehr geringer Schaden entstehen würde.

10.7 Die Agentur behält sich vor den geschlossenen Vertrag zu kündigen, wenn eine Weiterbetreuung des/der Kunden/in für die Agentur nicht mehr sinnvoll erscheint. Die Agentur erhält hierzu ein zeitlich uneingeschränktes außerordentliches Kündigungsrecht.

11.1 QUCOMM // MARKETING ist berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen Dritte in eigenem Namen oder im Auftrag des/der Kunden/in zu beauftragen.

12.1 Soweit nicht anders vereinbart, ist QUCOMM // MARKETING berechtigt, die eigenen Leistungen unter Nennung des Namens und unter Verwendung des Logos des/der Kunden/in zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. QUCOMM // MARKETING ist insbesondere berechtigt, das Kundenprojekt auf der eigenen Website sowie in Angeboten für andere Kunden/innen darzustellen.

13.1 QUCOMM // MARKETING verarbeitet die von dem/der Kunden/in im Zusammenhang mit dem Vertrag übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Namen und Kontaktdaten von Ansprechpartnern), soweit dies zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO). Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nur dann statt, wenn dies datenschutzrechtlich gerechtfertigt ist, z.B. im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO.

14.1 Ansprüche des/der Kunden/in auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des/der Kunden/in aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von QUCOMM // MARKETING, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

14..2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet QUCOMM // MARKETING nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des/der Kunden/in aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

14.3 Die sich aus den Ziffern 12.1 und 12.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit QUCOMM // MARKETING den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ergebnisse übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit QUCOMM // MARKETING und der/die Kunde/in eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ergebnisse getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

15.1 QUCOMM // MARKETING geht ausschließlich Verträge mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB sowie Behörden, Ländern, Städten und Körperschaften des öffentlichen Rechts ein. Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen.

16.1 Der/Die Kunde/in ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder den Vertrag als Ganzes zu übertragen.

16.2 Jegliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf diese Textformklausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.“

16.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.4 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen QUCOMM // MARKETING und dem/der Kunden/in Düsseldorf. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Düsseldorf.

Stand Mai 2023

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